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Reglementéierten Zougang zu de Beruffer am HoReCa-Secteur

HoReCa

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Description

Schulungsziele

Der erfolgreiche Abschluss dieser Kurzausbildung belegt die erforderliche berufliche Qualifikation zur Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) für den Betrieb einer Schankwirtschaft, eines Verpflegungs- oder eines Beherbergungsbetriebs gemäß dem Gesetz vom 2. September 2011 zur Regelung des Zugangs zum Beruf des Handwerkers, des Kaufmannes sowie zu einigen freien Berufen.

Programm
  • Allgemeine Regeln der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit und Modalitäten zur Überprüfung der Regeleinhaltung
  • Einhaltung der Menschenrechte und des Jugendschutzes im Rahmen des Betriebs einer Schankwirtschaft
  • Berufsspezifische Kenntnisse
Zielgruppe

Personen, die daran interessiert sind, eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d‘établissement) zum Betrieb einer Gaststätte/Steh- und Sitzverzehrstelle, eines Restaurants oder eines Beherbergungsbetriebs zu erhalten.

Erforderliche Vorkenntnisse

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 2. September 2011, welches den Zugang zu den Berufen der Handwerker, Händler, Industriellen sowie für bestimmte selbständige Berufe reguliert, erfordert der Zugang zum Beruf des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) folgende fachliche Qualifikation: die Schulung für den Zugang zu den Berufen des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) erfolgreich abgeschlossen zu haben.

Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung stellen das Wirtschaftsministerium und die Handelskammer Luxemburg ein Abschlusszertifikat aus.


Conditions

Support de cours

Le support de cours sera délivré en début du cours.

Lieu
Chambre de Commerce Luxembourg
7, rue Alcide de Gasperi
L-1615 Luxembourg
Luxembourg
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